Rechtliches & Organisation
Der rechtliche und organisatorische Rahmen von eIAM ist wie folgt:1 Rechtlicher Rahmen Ⅰ (Bezugspflicht)
Rechtssätze hierarchisch (Geschäftsführung → Standarddienste → Bezugspflicht)
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
(RVOG)Regelt die Geschäftsführung in der Bundesverwaltung.
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Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung
(Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik, VDTI)Definiert und regelt die Entität «Standarddienste».
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VDTI, Weisung W008 (ehem. Marktmodell)
Der Bundeskanzler legt auf der Grundlage der VDTI die Standarddienste in Konsultation der GSK fest. Die Bundeskanzlei erlässt die Weisung W008.
2 Rechtlicher Rahmen Ⅱ (Zuständigkeiten, Daten, Bezugsberechtigte)
Einzelne Rechtssätze (weitere Regelungen)
Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund
(SR 128 «Informationssicherheitsgesetz, ISG» vom 18. Dezember 2020 (Stand am 1. Januar 2024))Regelt die Bearbeitung der Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Einsatz der Informatikmittel des Bundes.
Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes
(IAMV, SR 172.010.59)Regelt die Identitätsverwaltungs-Systeme (IAM-Systeme), die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher der Bundesverwaltung.
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
(VBNIB, SR 172.010.442)Regelt den Umgang mit den Personendaten auch betreffend der Standarddienste (darunter der Service eIAM).
Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
(EMBAG, BBI 2023 787)Schafft die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit, den Aufbau und die Weiterentwicklung unter Behörden verschiedener Gemeinwesen und mit Dritten beim Einsatz elektronischer Mittel zur Unterstützung der Erfüllung von Behördenaufgaben.
Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt
(Finanzhaushaltgesetz, FHG)Regelt unter anderem, wem die Bundesverwaltung Leistungen, z. B. Standarddienste, zur Verfügung stellen darf.
3 Nutzungsbedingungen (Endbenutzer)
Bedingungen zur Nutzung von Onlineangeboten der Bundesbehörden.
4 Definition der Leistungen
Servicekatalog
Intern:Führt die Services aller Standarddienste auf.
Servicespezifikation
Intern:Beschreibt einen Service eines Standarddienstes im Detail.
Leistungsbeschrieb
Generelle Funktionsweise von eIAM.
Nutzungstarif
Intern:Preise für eIAM-Leistungsbezüger.
5 Veränderung und Weiterentwicklung
IKT-Strategie des Bundes
Vision, Grundsätze und strategische Stossrichtung.
Führungsausschuss Standarddienste FSD
Intern:Konsultativ- und Fachorgan der BK DTI für alle IKT-Standarddienste des Bundes.
P035-Prozess
Intern:Prozess für die Eingabe von IKT-Anforderungen, u. a. an Services der Standarddienste.
Roadmap IKT-Standarddienste
Intern:Planung pro IKT-Standarddienst sowie der übergeordneten Projekte über die nächsten vier Jahre.
eIAM-Soundingboard
Intern:Konsultativgremium für eIAM-Kunden geführt von der BK DTI.
6 Steuerung und Führung
Bundeskanzlei BK
Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung DTI
7 Betrieb
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT